Doro
BRILLANTE QUALITÄT

DOROTHEUM JUWELENLABOR

Sie wollen wissen, was Ihr Schmuckstück oder Edelstein wert ist? Sie brauchen ein Gutachten beziehungsweise ein Zertifikat? Die Fachexpert:innen in unserem Juwelenlabor sind für Sie da!

BRILLANTE QUALITÄT

Das Dorotheum verfügt über ein renommiertes gemmologisches Labor und Sachverständigen-Büro mit modernen wissenschaftlichen Geräten. Hochqualifizierte Expert:innen und technisches Know-how garantieren Ihnen die ständige Qualitätskontrolle nach internationalen Normen.

BRINGEN SIE UNS IHRE SCHMUCKSTÜCKE UND EDELSTEINE PERSÖNLICH VORBEI.

Wir beraten Sie gerne gratis über den Ablauf des Gutachtens und das zu erwartende Honorar. Wenn Sie außerhalb von Wien wohnen, können Sie Ihre wertvollen Stücke auch in eine Dorotheum-Filiale in Ihrer Nähe vorbeibringen. Ihre Ansprechperson vor Ort wird gerne die Weiterleitung ins Juwelenlabor für Sie durchführen. Sie können uns Ihre Preziosen auch mittels Wertpaket an die unten angeführte Adresse direkt zusenden.

Erkennung Ihrer Diamanten

Nachdem immer mehr synthetische Diamanten verkauft werden, möchten Sie wissen, ob Ihr farbloser Diamant natürlich ist oder im Labor gezüchtet wurde?
Das Juwelenlabor steht Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite.

Diamant-Check

Gerne können Sie für eine Begutachtung Ihrer farblosen Diamanten die Fachkompetenz des Juwelenlabors in Anspruch nehmen. Eine Schnelldiagnose ist ab € 30,- möglich.

FACHWISSEN & LANGJÄHRIGE KOMPETENZ

Unsere Zusammenarbeit mit internationalen gemmologischen Labors, nationalen und internationalen Diamant- und Edelsteinexperten, dem Staatlichen Edelsteininstitut am Naturhistorischen Museum und dem Institut für Mineralogie und Kristallographie der Universität Wien erlaubt Analysen höchster Qualität.

Staatliche Auszeichnung

Die Qualität unserer Gutachten und Zertifikate wird auch durch die staatliche Auszeichnung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft widergespiegelt.

GUTACHTEN & ZERTIFIKATE

Sie wollen wissen, wie viel Ihr Schmuckstück heute wert ist? Sie wollen Schmuck ankaufen oder verkaufen, Ihre Schmuckstücke aus dem Urlaubsland kontrollieren lassen oder Gegenstände zu einer Auktion einliefern? Dann ist ein Gutachten oder ein Zertifikat die optimale Entscheidungshilfe.

Wozu werden Gutachten und Zertifikate benötigt?

Als Nachweis in Versicherungsfällen, bei gerichtlichen oder zollbehördlichen Verfahren, bei Sicherstellungen für Kredite, Schenkungen, Erbschaftsangelegenheiten u. v. a. m. sind Gutachten notwendig.

Portrait von Dorian Eckmann, Leiter des Juwelenlabors
Dorian Eckmann
Leiter des Juwelenlabors
Portrait von Dorian Eckmann, Leiter des Juwelenlabors
Dorian Eckmann
Leiter des Juwelenlabors

INFO

  • AIGS – Colored Stone Grading & Pricing

  • AIGS – Synthetic & Treated Gem Identification

  • HRD – 2- day workshop on Diamond Spectroscopy

  • SSEF – Scientific Gemmology Course Certificate of Attendance

  • SSEF – Advanced Colored Stone Course Certificate of Attendance

  • GIA Graduate Colored Stones Diploma

  • European Gemmologist FFEG

  • Gemmologe WIFI-Austria

  • Diamantgutachter WIFI-Austria

Portrait von Stefanie Seidl, Schätzmeisterin
Stefanie Seidl
Schätzmeisterin
Portrait von Stefanie Seidl, Schätzmeisterin
Stefanie Seidl
Schätzmeisterin

INFO

  • Gold- und Silberschmiedin

  • Diamantgutachterin WIFI-Austria

  • Schätzmeisterin

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Unsere SchätzmeisterInnen übernehmen Ihren Schmuck und Ihre Edelsteine zur Begutachtung. Sie erhalten eine Bestätigung und die SchätzmeisterInnen informieren Sie über den erforderlichen Mindestzeitaufwand, den voraussichtlichen Fertigstellungstermin und die zu erwartenden Kosten für das Gutachten.

Die Kosten betragen 1 % des Schätzwertes, mindestens den erforderlichen Zeitaufwand (Stundensatz) zuzüglich Ausfertigungsgebühren und Umsatzsteuer.
Über die Höhe des Mindestzeitaufwandes können wir Sie im Zuge der Übernahme gerne informieren.
Im Falle einer Veräußerung durch das Dorotheum wird das Honorar anteilsmäßig refundiert. Erfahrungsgemäß lassen sich Stücke mit Gutachten/Zertifikaten viel besser veräußern.

Honorarübersicht

Vielfach ist es von Vorteil, ein Wertgutachten erstellen zu lassen, wie zum Beispiel:

  • um einen bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen
  • als Nachweis in Versicherungsfällen
  • bei gerichtlichen oder zollbehördlichen Verfahren
  • bei Sicherstellungen für Kredite
  • bei Schenkungen
  • bei Erbschaftsangelegenheiten etc.

Sollte ein Missverhältnis zwischen Wert des Gegenstandes und Honorar entstehen, werden Sie von unseren Schätzmeister:innen vorab darüber informiert.

Es sind auch mündliche Gutachten (Schätzungen) möglich, welche ebenfalls nach dem Zeitaufwand berechnet werden.

6 An- und Verkaufstipps:

  • Kaufen Sie Schmuck und Edelsteine bei einem niedergelassenen Juwelier oder in einem bekannten Auktionshaus. Bei Schmuckkäufen im Internet oder privat ist es empfehlenswert, die Qualität untersuchen und den Preis prüfen zu lassen.
  • Achten Sie auf die Punzierung der Schmuckstücke. Näheres dazu erfahren Sie unter dem Punkt „Was muss ich über die Punzierung wissen“.
  • Größere Diamanten und Edelsteine in guter Qualität sollten mit einem Zertifikat versehen sein. Gerne erstellen wir Ihnen ein Gutachten oder Zertifikat dazu in unserem Juwelenlabor.
  • Bei hochwertigen Markenuhren bewahren Sie Zertifikat, Garantiekarte und Box bitte immer sorgfältig auf, denn sie können den Wert Ihrer Uhr steigern.
  • Achten Sie beim Schmuckeinkauf in Ländern außerhalb der EU darauf, diese Waren auch beim Zoll zu deklarieren. Im Falle einer Veräußerung durch einen gewerblichen Wiederverkäufer werden diese Zolldokumente benötigt.
  • Bedenken Sie bei Schmuckeinkäufen im Ausland, dass Reklamationen im Nachhinein oft sehr schwierig sein können. Wir erstellen bei Ihrer Rückkehr gerne ein Wertgutachten.

Wiederbeschaffungswert im Einzelhandel

Diese Handelsstufe gibt den Handelswert eines Schmuckstückes oder Edelsteines an, den ein Konsument in einem normalen Fachgeschäft in guter Lage zu bezahlen hat, inklusive 20 % Umsatzsteuer. Preisnachlässe können bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes im Einzelhandel nicht berücksichtigt werden, da sie sich nicht von Geschäft zu Geschäft unterscheiden und im Schadensfall die Wiederbeschaffung eines Gegenstandes auch ohne diese möglich sein muss.

Verkehrswert (An- und Verkauf) zwischen Privaten

Diese Handelsstufe kommt bei einem An- beziehungsweise Verkauf eines Schmuckstückes oder Edelsteines zwischen Privaten zur Anwendung. Hierbei wird ein deutlicher Abschlag vom Wiederbeschaffungswert im Einzelhandel berechnet, da ein Privater bei einem solchen Verkauf keine Umsatzsteuer zu zahlen hat und auch keine sonstigen Kosten eines Einzelhandelsgeschäftes anfallen.

Veräußerungswert / Realisationswert

Dieser Wert wird angewendet bei einem Verkauf eines Schmuckstückes oder Edelsteines von einer Privatperson an einen erwerbsmäßigen Wiederverkäufer (z. B. Juwelier, Antiquitätenhändler). Hierbei muss beachtet werden, dass der Wiederverkäufer gleich bezahlt und damit auch sofort das Lagerrisiko übernimmt. Durch diese Nachteile wird bei dieser Handelsstufe ein signifikanter Abschlag vom Wiederbeschaffungswert im Einzelhandel berechnet.

Link-Tipp: "Mican Werte in der Schmuckbranche", Quelle: widab.gerichts-sv.at/literatur/mican-werte-in-der-schmuckbranche

Die Kriterien, welche die Qualität bei Diamanten bestimmen, wurden international als 4 C's festgelegt. Diese 4 C's stehen für Carat = Gewicht, Clarity = Reinheit, Color = Farbe und Cut = Schliff und können von unserem Juwelenlabor festgestellt werden.

Im Dorotheum ist uns aber ein fünftes C gleich wichtig: dieses C steht für Confidence/Vertrauen.

Diamantenfibel PDF 5Cs

In Österreich muss ein Schmuckstück mit einer Feingehaltspunze und einer Verantwortlichkeitspunze (z. B. des Juweliers/Goldschmieds) versehen werden (es gibt Ausnahmen). Die Feingehaltspunze gibt an, wie hochwertig eine Edelmetall-Legierung ist.

Der Feingehalt ist eine Verhältniszahl, die angibt, wie viel Edelmetall sich in tausend Teilen einer Legierung befindet, z. B. bei Gold: 585 = 14 Karat, 750 = 18 Karat

In Österreich gesetzlich geregelt: 

Punzierung (PDF)

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