Ihre Wertgegenstände sind im Dorotheum in guten Händen. Egal, ob Sie verreisen und eine sichere Aufbewahrung benötigen oder ob Sie Ihre Schmuckstücke, Uhren oder Gold langfristig sicher verwahren möchten. In den Tresorräumen der Dorotheum Filialen Palais Dorotheum, Wien Favoriten, Graz Jakominiplatz, Linz Fabrikstraße, Klagenfurt und Salzburg werden Ihre Sachwerte geschützt und versichert aufbewahrt.
Ihre Wertgegenstände werden in den Tresoren des Dorotheum sicher für Sie aufbewahrt.
Wir verwahren Ihre Wertgegenstände kurzzeitig oder dauerhaft zu günstigen Konditionen.
Professionelle Beratung, langjährige Expertise und zertifizierte Wertgutachten.
Die DOROTHEUM Financial Services bieten Ihnen eine Komplettlösung für Ihre Sachwerte und Sammlungen: von der sicheren Aufbewahrung und Wertbestimmung bis hin zur flexiblen Liquidität durch Ihre aufbewahrten Sachwerte.
Persönliche Beratung und Details zu Konditionen und Ablauf erhalten Sie in unserem Stammhaus in Wien oder per Telefon.
Durch die Lagerung Ihrer Wertsachen in den Tresorräumen der Dorotheum GmbH & Co KG („Dorotheum“) verringern Sie das Risiko, dass Ihre Wertsachen durch Einbruch, Raub oder Feuer verloren gehen. Darüber hinaus können Sie bei allen Varianten „Depot light“, „Depot medium“ & „Depot premium“ Ihre Wertgegenstände als Deckung für ein Pfanddarlehen jederzeit heranziehen.
Um eine Depotbox zu eröffnen, müssen Sie volljährig sein und über einen gültigen europäischen amtlichen Lichtbildausweis verfügen. Weitere Voraussetzungen sind eine Wohnadresse in Österreich und ein EU-Bankkonto mit einer IBAN-Nummer.
Einlagerungsfähig sind wartungs- und manipulationsfreie Wertgegenstände mit Sachwert, etwa Gold, Juwelen, Schmuckstücke, Uhren, etc.. Die Einlagerung anderer Gegenstände ist nicht gestattet. Nicht gestattet ist insbesondere die Einlagerung von Bargeld, Kryptowährungen und anderen, digital werthaltigen Gegenständen, Wertpapieren, Urkunden und jeglichen sonstigen Gegenständen, insbesondere solcher, deren Veränderung eine Entwertung befürchten lassen können.
DOROTHEUM Depot in den Filialen Palais Dorotheum, Wien Favoriten, Graz Jakominiplatz, Linz Fabrikstraße, Klagenfurt und Salzburg genutzt werden.
Ihre Depotbox befindet sich in einem streng gesicherten Tresor. Der Tresor ist unter anderem gegen Feuer und Diebstahl gesichert und wird rund um die Uhr überwacht.
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Versicherungsnehmerin ist ausschließlich das Dorotheum. Die Versicherung ist auf eigene Rechnung des Dorotheums genommen. Der Kunde hat keinen Anspruch gegenüber der Versicherung. Das Dorotheum wickelt den Schadensfall direkt mit der Versicherung ab.
„Depot light“ inkl. Darlehensbewertung ist zur Höhe der Versicherungsbewertung versichert, höchstens jedoch bis € 100.000,00
„Depot medium“ inkl. Darlehensbewertung ist zur Höhe der Versicherungsbewertung versichert, höchstens jedoch mit € 1.000.000,-
„Depot premium“ inkl. Darlehensbewertung und 20% Sofortrabatt auf Gebühren für Gutachtenerstellung ist zur Höhe der Versicherungsbewertung versichert, höchstens jedoch mit € 1.500.000,-
Nicht versichert sind Liebhaber-Werte und Dinge, die durch strafgesetzwidrige Handlungen erlangt wurden.
Im Leistungsfall der Versicherung erhalten Sie den Wert bzw. die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt des Schadensfalls oder – sofern möglich und günstiger – die Kosten für eine notwendige Reparatur ersetzt.
Das laufende Depotentgelt besteht aus der Summe der wertabhängigen Depotgebühr und der raumabhängigen Depotgebühr.
Die wertabhängige Depotgebühr beträgt jährlich 2,0 Promille aus dem jährlichen Durchschnitt des monatlichen Höchstversicherungswertes (Versicherungswert höchstens bis € 1,5 Mio.). Es bestehen Mindestgebühren für die wertabhängige Depotgebühr (siehe dazu Gebührentarif).
Die raumabhängige Depotgebühr richtet sich nach der Größe der Depotbox (3 Größenklassen). Sie beträgt von € 200,00 bis € 600,00 pro Jahr.
Ja, dies sind insbesondere Depoteröffnung: € 35,00.
Für Gebühren zu weiteren Einzelleistungen siehe Gebührentarif.
Für sonstige individuelle Leistungen wird je nach Aufwand eine Kostenpauschale plus eventuelle Fremdspesen verrechnet.
Die Zahlung der Depotentgelte für das erste Jahr ist sofort bei Eröffnung fällig und kann durch Bargeldzahlung oder durch Bankomatzahlung erfolgen.
Die Depotgebühr wird jährlich zwischen dem 24. und 28. Tag des dem neuen Depotjahr vorausgehenden Monats zur Zahlung fällig. Die Depotgebühr wird vom Bankkonto des Kunden eingezogen oder es erfolgt eine Vorschreibung durch das Dorotheum.
Es gilt der Gebührentarif von Dorotheum Juwelenlabor – Sie finden diesen auch unter www.dorotheum-pfand.com/juwelenlabor – Sie erhalten dazu einen Sofortrabatt von 20% auf den gültigen Gebührentarif!
Was kostet die Inanspruchnahme eines Pfanddarlehens in Verbindung mit einem Depot?
Es gilt der Gebührentarif von Dorotheum Pfand – Sie finden diesen auch unter www.dorotheum-pfand.com/fileadmin/pdf/gebtarifpfand.pdf.
Bei Inanspruchnahme eines Pfanddarlehens mit Wertsachen aus der Depotbox werden ab einem Darlehensbetrag von € 20.000,- individuelle Lösungen (Gebührenermäßigung) angeboten.
Ja, Sie können ein „Gemeinschaftsdepot“ mit bis zu 2 weiteren Kund:innen eröffnen. Alle Kund:innen haben jeweils alleine Zugang zur Depotbox, auch wenn Sie selbst nicht da sind. Die Namen müssen bei Abschluss des Depotvertrags angegeben werden. Die Kund:innen werden bei gleichzeitiger Anwesenheit identifiziert.
Ja, es ist möglich, jemanden zu bevollmächtigen. Die berechtigte Person kann die Depotbox öffnen und Sachen einlagern oder entnehmen und belehnen, selbst, wenn Sie nicht dabei sind. Die bevollmächtigte Person ist jedoch keine Kund:in des „Gemeinschaftsdepots“. Im Todesfall von Ihnen oder Gemeinschaftsdepot-Kund:innen erlöschen alle Vollmachten.
Bei einem Gemeinschaftsdepot bleibt dieses für die übrigen Kund:innen zugänglich.
Von Ihnen erteilte Zutrittsvollmachten erlöschen im Zweifel, außer, es ist anderes angeordnet.
Ihre Erben erhalten Zugang zu Ihrer Depotbox, wenn eine ausdrückliche gerichtliche Anordnung vorliegt oder wenn sie einen rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss vorweisen.
Der Notar als Gerichtskommissär, der Ihre Verlassenschaft abwickelt, erhält ebenfalls Zugang, um den Bestand des Depots aufzunehmen.
Die Öffnungszeiten unserer aktuellen Standorte für eine Lagerung finden Sie unter www.dorotheum-pfand.com/standorte/.
In Ausnahmefällen kann es zu Zugangsbeschränkungen kommen. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein Zugang nicht möglich.
Die Depotbox wird – anders als bei einem Bankschließfach – gemeinsam mit einer Mitarbeiter:in des Dorotheums geöffnet. Dabei wird die Plombe entfernt. Jede Entnahme und jede Einlagerung von Gegenständen wird dokumentiert, und es erfolgt eine Bewertung der einzulagernden Gegenstände. Danach wird die Depotbox verschlossen und der Schließungsvorgang mit einer Plombe dokumentiert bzw. gesichert.
Ein Formatwechsel auf eine größere Depotbox ist – je nach Verfügbarkeit – jederzeit möglich. Die Verrechnung der Preisdifferenz erfolgt zu Beginn des nächsten Depotjahres. Ein Formatwechsel auf eine kleinere Depotbox ist – je nach Verfügbarkeit – ebenfalls möglich. Eine Rückerstattung bzw. entstehende Mehrkosten werden in der folgenden Jahresabrechnung berücksichtigt.
Sie müssen den Lagervertrag Ihrer Depotbox schriftlich kündigen. Dazu genügt auch ein eingescanntes Schreiben per Mail. Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben an Dorotheum Depot, Dorotheergasse 17/Tür 10, 1010 Wien oder an depot@dorotheum.at
Nach Erhalt Ihrer Kündigung werden wir Sie kontaktieren, um einen Termin für die Entleerung der Depotbox zu vereinbaren. Ein eventuell verbleibender Betrag wird auf Ihr Bankkonto zurücküberwiesen bzw. sind allenfalls noch fällige Beträge vor oder bei Entleerung zu begleichen.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt nach einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten einen Monat zum Monatsende.